„Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership”

Auswirkugen auf Umwelt und Gesellschaft

Auswirkungen von TTIP auf die Wirtschaft der EU

Gemäß eines Working Paper (No.14-03) des Institutes für globale Entwicklung und Umwelt der Tufts Universität, Medford MA 02155, USA würde die Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership innerhalb Europas Desintegration, Arbeitslosigkeit und Instabilität fördern. In diesem Working Paper wird das gut etablierte United Nations Global Policy Model (UN GPM) verwendet während die Europäische Kommission in ihren Aussagen über mögliche Wachstumsperspektiven auf das Computable General Equilibrium Model (CGM) vetraut wie es auch von der Weltbank eingesetzt wird.

Modelle, die auf dem CGM basieren wie CEPR, das von der Europäischen Kommission verwendet wird um die angenommenen positiven Auswirkungen von TTIP hervorzustreichen, zeigen jedoch bestenfalls geringfügige und folglich vernachlässigbare Gewinne hinsichtlich des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und der Privateinnkommen (Ecorys (2009), CEPR (2013), CEPII (2013) and Bertelsmann Stiftung (2013)). Diese Modelle sagen eine einmalige Verbesserung des Bruttoinlandsproduktes voraus, jedoch nicht von dessen Wachstumsrate. Längerfristige Auswirkungen wie auf den Arbeitsmarkt hängen jedoch in erster Linie vom BIP-Wachstum und nicht von einem Einmaleffekt ab.

Es kommt sogar noch schlimmer: Alle diese CGM-basierten Modelle basieren auf implausiblen Annahmen: Eine davon ist das sog. 'full employment' („Vollbeschäftigung”). Es sagt aus, daß höhere Arbeitslosigkeit durch fallende Löhne überkompensiert würde, welche dann wieder zu einem höheren Beschäftigungsgrad führen. Das hat sich jedoch in der Realität als falsch erwiesen. Wettbewerbsfähigere Branchen können nicht einfach alle Ressourcen, einschließlich der menschlichen Arbeitskraft, aufnehmen, die von sich aufgrund deren niedrigerer Wettbewerbsfähigkeit schnell kontrahierenden Sektoren freigestzt werden. Das Wachstum der wettbewerbsfähigeren Branchen ist fast immer langsamer. Ein Fließbandarbeiter in einer Automobilfabrik kann nicht einfach ab morgen eine Arbeit in einer Softwareschmiede annehmen nur weil sein Lohn billig genug ist.

Die von den CGM-Modellen vorhergesagten Zugewinne basieren auf den Auswirkungen, die sich ergeben, wenn man Konsumenten- und Umweltschutzbestimmungen eliminiert. Diese stellen laut CGM-Modellen bloß Handelshemmnisse dar (sog. nichttarifäre Handelshemmnisse; 'non-tariff barriers'). Daß diese den Markt und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller erhalten wird dabei nicht berücksichtigt. Schlimmer noch würden die neuen Zugewinne auf Kosten des Handels gehen, der jetzt innerhalb der EU stattfindet, was dem Prozeß der Europäischen Integration in wirtschaftlicher Hinsicht wieder zunichte machen würde. Ersetzt man jedoch den Handel innerhalb der EU durch transatlantischen Handel würde das die Länder der Europäischen Union klarerweise mehr verwundbar gegenüber den makroökonomischen Bedingungen in Nordamerika machen.

In der Vergangenheit sind CGM basierte Modelle auch verwendet worden um die angeblich ausschließlich positiven Auswirkungen von Handelsabkommen der USA mit u.a. lateinamerikanischen Ländern hervorzustreichen. Viele dieser Modelle sind jedoch Behauptungen zufolge manipuliert gewesen [1]. Der Einsatz eines unterschiedlichen Modells wie dem Global Policy Model, das von den Vereinten Nationen erfolgreich in großen Teilen der Welt verwendet wird, (UN GPM) führt jedoch zu wesentlich anderen Konsequenzen als die genannten CGM basierten Modelle wie uns ein Working Paper der tufts.edu Universität aus den USA [2] zeigen will:

Arbeitslosigkeit und der verschärfte internationale Wettbewerb würden Löhne und Gehälter unter Druck bringen. Jene Länder mit der besten Absicherung für Arbeitnehmer würden am meisten darunter leiden. Die Herstellung von Erzeugnissen mit geringerer Wertschöpfung ist in der EU nicht konkurrenzfähig. Paradoxerweise sagt das UN GPM Modell voraus, daß es durch das Handelsabkommen in fast jeder anderen Region der Welt zu einer Verbsserung der Exportquote kommen würde, was jedoch noch kein Wirtschaftswachstum miteinschließt. Diese Auswirkung ist das Ergebnis von sich reorgansierenden Handelsströmen aufgrund der niedrigen Wettbewerbsfähigkeit der EU für Produktionsschritte mit geringerer Wertschöpfung. Das Modell evaluiert außerdem die Beziehung zwischen BIP-Wachstum und Beschäftigung über mehrere Jahrzehnte basierend auf Daten der ILO.

Wenn diese Vorhersagen zutreffen, wäre dies schrecklich! Mehr Arbeitsplätze würden verloren gehen als in den Krisenjahren 2010 und 1011. Was auch immer eintreffen sollte, dieses Modell sagt klare Verluste der Nettoexporte, der ganzen ökonischen Aktivität, der Beschäftigung und der Löhne und Gehälter voraus. Das müssen wir in jedem Fall vermeiden.

Der Artikel schlägt auch vor, daß jede gangbare Strategie für verläßliches Wachstum in Europa nur über eine (wenn auch indirekte) Erhöhung von Löhnen und Gehältern gehen kann, da die Menschen sonst nicht mehr Geld zum Ausgeben haben. Eine anteilsmäßige Verschiebung könnte man beispielsweise durch eine entsprechende progressive Besteuerung von Kapitaleinkommen und internationaler Konzerne erreichen. Wenn einmal TTIP in Kraft treten würde, wäre eine Abwertung des Euro die einzige Möglichkeit um Wachstum anzuregen. Das hat bisher schon schlecht funktioniert. Schlimmer noch könnte dies eine Abwertungsspirale ausgehend von anderen Ländern und Währungen in Gang setzen bei der niemand gewinnt. Mit einer starke Abwertung des Euro würden sich jedoch die Länder der EU Außenhandelsdefizite einhandeln, sogar dann wenn andere Länder auf defensive Abwertungen ihrer eigenen Währungen verzichten würden, denn die Preise für Importe, Rohstoffe und Energie würden gleich hoch bleiben.


Auswirkugen auf Umwelt und Gesellschaft

TTIP, das Transatlantische Freihandelsabkommen, würde Umwelt- (GMO, Fracking, Atomkraft, Lebensmittelsicherheit), Arbeits und Gesundheitsstandards in der Europäischen Union unterminieren und könnte unsere Demokratie über sog. Investor State Dispute Resolutions (wörtl.: Konfliktlösung für Investoren zum Zustand ihrer Investitionen), i.e. anhand von Schiedsgerichten aushebeln. Was so harmlos und gerechtfertigt klingen mag, ist ein Wolf im Schafspelz auf dessen Konto bereits etliche Menschenrechtsverletzungen gehen, wenn diese Gerichte nicht sogar schon ganze Verbrechen gegen die Menschlichkeit gebilligt haben. Zum Glück hat Herr Jean-Claude Juncker in letzter Sekunde in einer Aussage sichergestellt, daß er Schiedsgerichte so nicht zulassen will (siehe nächster Abschnitt).

TiSA, das sog. Trade in Servies Agreement ist ein bis noch vor kurzem streng unter Verschluß gehaltenes Nachfolgeabkommen zu GATS, dem General Agreement on Trades and Services. Der Vertragstext zum Abkommen sollte bis zu seiner Inkraftsetzung in einem „abgesichertem Gebäude oder Raum aufbewahrt werden”. Zum Glück aber hat Wikileaks entsprechende Dokumente hoffentlich noch rechtzeitig an die Öffentlichkeit gebracht.

Wie diese Dokumente enthüllen wird TiSA0 nicht nur eine Bedrohung für den Datenschutz sondern auch für eine effektive Kontrolle der Finanzmärkte sein. Jede neue Regulierung wäre damit „begründungspflichtig” wie etwa die dringend notwendige Finanzmarkttransaktionssteuer (siehe auch: Griechenland, der Euro und das Schuldendesaster; zweite Hälfte.). Solange aufgrund der Niedrigzinspoltik der Großteil des frisch gedruckten Geldes direkt in die Spekulation fließt, kommt das einer indirekten Enteignung von Sparern, Arbeitern, Angestellten und Selbständigen gleich, deren Gehälter dabei eben nicht erhöht werden können. TiSA stellt selbst das Swift-Skandal in den Schatten, welches dazu geführt hat, daß der Schutz von Bankdaten im Namen des Anti-Terror-Kampfes gegenüber den USA weitgehend verhindert worden ist. Zukünftig sollen die USA Zugriff auf alle Bankdaten und jede Kontobewegung bekommen.

Mindestens gleich übel dürfte den europäischen Bürgern aufstoßen, daß mit TiSA eine Privatisierung der Grundversorgung u.a. mit Wasser droht. Zukünftig sollen auch alle Beschränkungen fallen um billige Leiharbeiter ins Land holen zu können, quasi als Alternative zu Auslagerungen.

Hier noch mehr Informationen von unabhägiger Seite alswie die Möglichkeit sich zu engagieren:
Greenpeace: Unterschriften & Info . Bund für Umwelt und Naturschutz: zur EU-Petition (neu),
TTIP Flugblatt (als odt), AlternativeTradeMandate.org, TTIP: fordern Sie die Freigabe der ISDS-Dokumente!

Lesen Sie über Investor-State Dispute Resolutions (ISDS), wie sie bereits Rechtspraxis sind.

Investor State Dispute Resolutions und die transatlantischen Freihandelsabkommen

Jean-Claude Juncker, welcher als Befürworter der geplanten transatlantischen Handelsabkommen bekannt ist, hat nun in einer mutigen Aussage sichergestellt: „Meine Kommission wird nicht akzeptieren, daß die Rechtssprechung der Gerichte in EU-Mitgliedsstaaten durch Sonderregelungen für Investorenklagen eingeschränkt wird. Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz müssen auch in diesem Kontext gelten.” (gemäß der Krone Zeitung am 2014-12-17). Weiters sagte er wörtlich: „In dem Abkommen, das meine Kommission diesem Haus am Ende der Verhandlungen vorlegen wird, wird nichts den Zugang zur innerstaatlichen Rechtssprechung einschränken oder Geheimgerichten das letzte Wort bei Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten einräumen.”

Frederik Erixon, der Direktor der europäischen Denkfabrik ECIPE gab hingegen bereits vorher einmal bekannt, daß „die Autorität der EU-Handelspolitik und die Kapazität der Kommission, bedeutende Handelsabkommen zu verhandeln” am Spiel stehe. Er fürchtet, daß die Abschaffung von Investor-State Dispute Settlements das Ende der Verhandlungen bedeuten würden, weil dieselbe Kritik auf andere Teile des Freihandelsabkommens übergreifen würde 2.

Angesichts einiger vergangener Aussagen von Jean-Claude Juncker besteht jedoch begründeter Anlaß sich Sorgen zu machen:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ - Juncker 1999 über die Vertiefung der EU.

„Wenn es ernst wird, muss man lügen.“ - Juncker 2011 laut der Nachrichtenagentur dapd über heikle Rettungsmaßnahmen in der Eurokrise. 6

Die Stellungnahme von Herrn Jean-Claude Juncker kam ja „in letzter Minute“, denn zuvor ist ein Streit gegen Deutschland, daß die Billigung von CETA aufgrund der Schiedsgerichte aufgeschoben hatte, entbrannt:

Was TTIP und CETA angeht scheinen viele Politiker jedoch grundlegende demokratische Spielregeln außer Kraft zu setzen. Der Bundeskanzler von Österreich, Werner Faymann hat gegenüber den Lesern der Krone Zeitung gesagt er werde niemals Sonderklagsrechte für Investoren gegen Staaten zulassen während sein Chefverhandler Mitterlehner keine Einwände gegen Investor-State Dispute Resolutions hat; er vertritt einen völlig anderen Standpunkt. Frau Eva Glawischnig, Bundessprecherin der Grünen, kommentierte dies bei einer Pressekonferenz so: Es sei extrem schädlich die Leute einfach anzulügen. 4

Sogar eine Europäische BürgerInitiative (EBI) mit mehr als einer Million Unterzeichner und minimal Quora in verschiedenen Mitgliedsstaaten ist von der Europäischen Kommission am 11.09.2014 aufgrund fadenscheiniger Argumente abgelehnt worden: Eine EBI könnte nur dazu beitragen ein neues Gesetz zu erlassen aber nicht dazu eines zu stoppen. Die Verhandlungen wären nur eine Vorbereitung für einen Rechtsakt; die Vorbereitungen könne man nicht anfechten, nur den Rechtsakt selbst. Das konnten 290 Bürgerorganistationen aus ganz Europa verständlicherweise nicht akzeptieren und haben am 10.11.2014 eine Klage am EuGH, dem obersten europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingereicht. 5

In Zeiten als das ACTA - Abkommen verhandelt worden ist, hatte das Europäische Parlament noch mit 663 gegen 13 Stimmen aus allen Fraktionen eine Resolution verabschiedet, welche die Offenlegung der Verhandlungen gefordert hatte. Das Parlament war laut Resolutionstext „tief besorgt darüber, daß vor den Acta-Verhandlungen keine rechtliche Grundlage geschaffen wurde”, so wie dies das Lissaboner Abkommen vom 12.12.2009 vorsah. Die Europäische Kommission wäre in der Tat dazu verpflichtet gewesen das Parlament über die laufenden Verhandlungen zu informieren. Man beachte, daß ACTA urpsrünglich fast 1:1 ins TTIP und CETA übernommen worden ist, später daraus aber gestrichen worden sein soll. ACTA schreibt die Überwachung von Internetanwendern vor, eine Three-Strikes-Policy mit der man bei Urheberrechtsverstößen gleich dem ganzen Haushalt die Internetverbindung abdreht, falls die Überwachung Früchte tragen sollte, sowie anlasslose Durchsuchungen von persönlichen Speichergeräten durch die Zollbehörden, was grundlegenden Bürgerrechten widerspricht.

Lesen Sie über bestehende Präzedenzfälle zum Investitionsschutz (ISDS) (auch: betreffend Deutschland und Kanada).



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